Was DARF ich für SIE tun?
Die aktuellen rechtlichen Bestimmungen für „Bilanzbuchhalter nach BiBuG“ bilden Grundlage und gesetzlichen Rahmen folgender möglicher Dienstleistungen:
- Pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung)
- Lohnverrechnung
- Erstellung von Saldenlisten
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Kalkulatorische Buchhaltung (Kostenrechnung)
- Bilanzerstellung bis zu einem Umsatz von rund EUR 9,68 Mio
- Vertretung und Abgabe von Erklärungen vor Finanzbehörden in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung
- Sonstige Vertretung für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben
- Elektronische Akteneinsicht gegenüber Abgabebehörden des Bundes
- Abfassung und Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich)